Übersicht
Über mich
geboren 1962 – eine Tochter
1990 | logopädische Ausbildung in Hannover zur staatlich anerkannten Sprachtherapeutin |
2000 | Ausbildung zur SI-Therapeutin (ganzheitliches Konzept zur kindlichen Wahrnehmungsförderung) |
2001 | Ausbildung zur integrativen Lerntherapeutin |
2012-2013 | Dozentin an der „Fachschule für Gesundheitswesen Logopädie“ in Hannover |
seit 1996 | Inhaberin einer Praxis für Sprach- und Lerntherapie in Lehrte |
2021 | Ausbildung zur Kinder-, Jugend- und Familienberaterin. |
Das Team
Arbeitsweise
Grundlage unserer Sprach-, und Lerntherapie ist ein ganzheitliches Behandlungskonzept. Die Logopädie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheits- und entwicklungsbedingter Sprachstörungen , aber auch Maßnahmen zur Prävention.
Vor dem Beginn der Behandlung erfolgt eine ausführliche Diagnostik mittels verschiedener Untersuchungen und Testverfahren. So können Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Schreib- und Leseleistung sowie Stimmfunktion überprüft werden.
Durch ein Gespräch mit dem Patienten oder dessen Eltern wird zusätzlich eine Anamnese erhoben. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Basis für ein differenziertes individuelles Therapiekonzept. Die Therapieziele orientieren sich an der Gesamtentwicklung der Patienten. Sprache bildet sich immer im Zusammenhang mit Bewegung., Wahrnehmung, geistigen Fähigkeiten und sozialen Beziehungen. Neben der Sprachbehandlung sind Elemente aus der Bewegungs- und Wahrnehmungstherapie wichtige Bestandteiler unserer Arbeit.
Nach einer differenzierten logopädischen Befundserhebung werden die gemeinsam mit dem Patienten oder dessen Angehörigen erarbeiteten Ziele, der Behandlungsplan sowie die Behandlungsmethode erhoben.
ALLGEMEINE THERAPIESCHWERPUNKTE
- Mundmotorik
- Übungen zum Sprachverständnis und zum Aufbau des Wortschatzes
- Verbesserung der Artikulation
- Verbesserung der grammatischen Leistung
- Übungen zur Verbesserung zur visuellen und auditiven Wahrnehmungsleistung
- Anwendung verschiedener Förderkonzepte für die Bereiche Sprache und Lernen
- Förderung der Basis-Sinnessysteme
- Tonusregulation
- Übungen zur Verbesserung der Graphomotorik und der Feinmotorik
- Übungen zur Verbesserung der Konzentration und zur Steigerung der Merkfähigkeit
- Spaß beim Lernen mit Bewegung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
Logopädie
- Late Talker
- Sprachentwicklungsverzögerungen und Sprachentwicklungsstörungen
- Dyslalie (Lautfehlbildung)
- Dysgrammatismus (Störung der Grammatik)
- auditive Wahrnehmungsstörungen
- myofunktionelle Störungen
- Näseln
- Stottern / Poltern
- organische und funktionelle Stimmstörungen
- Sprach. und Sprechstörungen infolge einer neurologischen Erkrankung
- Aphasie
- Dysarthrie
- Sprechapraxie
Lerntherapie
Wir behandeln LRS (Lese-Rechtschreibstörungen) und Dyskalkulie (Rechenstörungen)
Durch ein Anamnesegespräch und eine ausführliche Diagnostik erfolgt die Befunderhebung. Die Ergebnisse dieser Untersuchung ergeben die Basis für ein differenziertes individuelles Therapiekonzept. Die Therapieziele orientieren sich an der Gesamtentwicklung des Kindes. Lernen steht immer im Zusammenhang mit Bewegung, Wahrnehmung, geistigen Fähigkeiten und sozialen Beziehungen. Das Therapiekonzept beinhalten die Stärken des Kindes und bezieht Familie und Umfeld mit ein.
Integrative Lerntherapie bedeutet:
- Individuelle Übungsbehandlungen von Legasthenie und Dyskalkulie
- Anwendung verschiedener Förderkonzepte für die Bereiche Lernen und Wahrnehmung
- Förderung der Basis- Sinnessysteme
- Tonusregulation
- Visuelle und auditive Wahrnehmungsförderung
- Übungen zur Verbesserung der Graphomotorik und der Feinmotorik
- Spaß beim Lernen mit Bewegung
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Lösungsorientierte Beratung und Vorschläge zur Prävention
- Elternarbeit und Austausch mit der Schule
Es besteht eine Zusammenarbeit mit allen Personen, Einrichtungen und Fachdisziplinen, die am Entwicklungsprozess des Kindes beteiligt sind. Lese-, Rechtschreib – und Rechenstörungen werden von einem Kinder- und Jugendpsychiater diagnostiziert. Nach Antragstellung und Bewilligung werden die Kosten nach § 35a des Kinderjugendhilfe- Schutzgesetzes vom Jugendamt übernommen. Für alle anderen Lernstörungen müssen die Kosten privat übernommen werden.